Die Geschichte

"Wir Friedrich Wilhelm, von Gottes Gnaden, König von Preußen etc. etc.

thun kund und fügen hiermit zu wissen, daß Wir mit den nach dem Wahlgesetze vom 8. April 1848 gewählten und demnächst von Uns zusammenberufenen Vertretern Unseres getreuen Volkes für Unsere zum deutschen Bunde gehörigen Lande die nachfolgende Verfassung vereinbart haben, welche Wir demnach zur Kenntniß für Unsere getreuen Unterthanen und für Jedermann zur gebührenden Nachachtung hierdurch verkünden...

Titel VII.
Von der Finanz-Verwaltung.

§. 70.
Alle Einnahmen und Ausgaben des Staats müssen für jedes Jahr im voraus veranschlagt und auf den Staatshaushalts-Etat gebracht werden. Letzterer wird jährlich durch ein Gesetz festgestellt.

§. 71.
Steuern und Abgaben für die Staats-Kasse dürfen nur, so weit sie in den Staatshaushalts-Etat aufgenommen oder durch besondere Gesetze angeordnet sind, erhoben werden."

Königlicher Entwurf eines Verfassungs-Gesetzes für den preußischen Staat.
Vom 20. Mai 1848.


Geschichtliche Entwicklung der demokratischen Steuerung und Finanzverfassung

1. Etappe: Kameralistik als Töpfchenwirtschaft

Töpfchenwirtschaft bezeichnete eine unüberschaubarer und unverbunden nebeneinander stehender Budgetobjekte „Töpfe“ mit eigenen Einnahmequellen und Ausgabezwecken.

2. Etappe: Der Staatsetat stellt eine Art interne Rechnungslegung dar, also eine Form der Buchführung für den Betrieb „Staat"

Quelle: Dreier, Horst; Der Kampf um das Budgetrecht als Kampf um die staatliche Steuerungsherrschaft.

3. Etappe: Budgetrecht ist Königsrecht des Parlaments

Geflügeltes Wort seit dem Budgetkonkflikt

4. Etappe: Der Produkthaushalt ist das Regierungsprogramm in Zahlen

Quelle: Fachkonzeptionelle Grundlagen NHH/NRV Hamburg, Januar 2007; ursprünglich: Gaston Jèze (1869-1953).

Koop Kernaussage

Der KOOP OEFW geht es darum, das öffentliche Finanzwesen und die öffentliche Steuerung demokratisch zu stärken. Wir nehmen die Perspektive der Bürger und Bürgerinnen in ihrer Rolle als Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, Wähler und Wählerinnen sowie Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen ein.

Wir selbst – vertreten durch unsere Abgeordneten – steuern in einer modernen Finanzverfassung, ob der Einsatz unserer Gelder effektiv ist, d.h. uns näher an die Ziele unseres Gemeinwesens bringt.

Vor dem Hintergrund der geschichtlichen Etappen sollte uns diese Errungenschaft sowohl in administrativer, politischer und gesellschaftlicher Hinsicht wertvoll sein.


Königlicher Entwurf eines Verfassungs-Gesetzes für den preußischen Staat.
Vom 20. Mai 1848.

Hintergründe zum öffentlichen Finanzwesen auf koop-oefw.de



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