N – Gerechtigkeitsvariante von R. Nozick und den Naturrechtsphilosophen: Jeder Mensch soll ein unveräußerliches Recht an den Früchten seiner Anstrengungen haben. Dazu wird regelmäßig gefordert, dass die Startbedingungen gleich sein müssen.
Umverteilung von N nach B bedeutet, dass Individuum 1 sein Streben nach Einkommen etwas einschränken und damit trotz Freizeitgewinn einen geringeren Nutzen erzielen wird, dafür wird Individuum 2 zunächst überproportional bessergestellt.
B – Gerechtigkeitsvariante von J. Bentham: Die Summe der Nutzen aller Individuen gilt es zu maximieren. Unter den Bedingungen, dass sich a. Nutzen kardinal messen lässt, b. bei gleichen und abnehmenden Grenznutzenfunktionen des Einkommens, c. konstanter Bevölkerung und d. konstantem Sozialprodukt ergibt sich die Forderung nach einer Einkommensgleichverteilung. Der Gesamtnutzen steigt dann nämlich stets, wenn Einkommen von Reich zu Arm umverteilt wird.
Umverteilung von B zu R solange bis die bestehende Ungleichverteilung voll dem ärmeren Individuum 2 zugutekommt.
R – Gerechtigkeitsvariante von J. Rawls: Nach seinem Maximinkriterium ist eine Ungleichheit nur dann gerecht, wenn dadurch die Ärmsten der Gesellschaft bessergestellt werden. Unter der Bedingung eines konstanten Umverteilungsvolums läuft dies auf eine Einkommensgleichverteilung hinaus.
Von R zu M nehmen die Arbeitsanreize bei Individuum 1 so stark ab, dass das Umverteilungsvolumen wieder zurückgeht.
M – Gerechtigkeitsvariante von K. Marx: Er ist der Auffassung, dass jeder Mensch Güter und Dienste nach seinem Bedarf erhalten soll. Hier wird unter gleicher Bedarfsbefriedigung gleiche Nutzenverteilung unter allen Individuen verstanden. Dies lässt sich dadurch erreichen, dass Einkommen im Prinzip gleich verteilt wird.
Von M zu A nimmt die Arbeitsabstinenz von Individuum 1 zu bis letztlich bei einer Besteuerung von 100% dieses aufhört zu arbeiten.
Endogene Gerechtigkeit
Welche Gerechtigkeitsvariante passt zur ökonomischen Analyse und zum modernen homo oeconomicus?
Das ist die, denen alle Individuen zustimmen würden. So wäre Gerechtigkeit individuell legitimiert, so wie es der methodologische Individualismus methodisch fordert. Zum Kern der ökonomischen Analyse gehört es nun auch, dass die pluralistischen, individuellen Interessen und Nutzenvorstellungen unangetastet bleiben, insofern – und ganz nüchtern auf Basis unserer Alltagserfahrungen – wäre es abwegig zu glauben, man könne sich einstimmig auf eine Gerechtigkeitsvariante einigen. Und nun?
Wahrscheinlicher wäre es schon eher, dass sich die Individuen nicht auf konkrete Gerechtigkeitsvarianten einigen, gleichwohl aber auf Regeln, die gelten sollen, um darüber zu entscheiden – zum Beispiel die Mehrheitsregel.
Spielen wir dies einmal mit Hilfe von Charles B. Blankart durch („Öffentliche Finanzen in der Demokratie“, Charles B. Blankart, 3. Auflage, München 1998, S. 89-91, auch in der aktuellen, 9. Auflage)
Sozialprodukt = 100 GE (Geldeinheiten)
Vorschlag 1 beliebig, z.B.: Jeder erhält 33,33 > Ablehnung Vorschlag 1 durch Koalition von A und B
Vorschlag 2 von A und B : 50 / 50 / 0 > C bietet B mehr als 50 > Ablehnung von Vorschlag 2
Vorschlag 3 von B und C : 1 / 60 / 39